Begleithund-Ausbildung

Die Begleithund-Ausbildung knüpft an das (Jung-) Hundetraining an

Was ist für die Teilnahme an der Begleithundeprüfung zu beachten?

- Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate
- Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
- Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden.
- Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches Halsband verwendet werden.
- Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt.
- Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein.

Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Prüfung Mitglied im BLV (Bayerischer Landesverband für Hundesport) sein, d.h. er muss Mitglied in einem Verein sein, der dem BLV angeschlossen ist.

Das bedeutet, wenn keine andere Vereinszugehörigkeit besteht, müssen Sie mindestens drei Monate vor der BH Mitglied bei den Hundefreunden Nürnberg-Fürth werden. Rechtzeitig vor der Prüfung wird dann von uns beim BLV eine Kombi-Leistungsurkunde angefordert, ohne die eine BH-Prüfung nicht durchgeführt werden kann.

Die Kosten für die BH-Prüfung liegen bei 23 € zuzüglich 12 € für die Erstausstellung einer Leistungsurkunde, bzw. zuzüglich 5 €, falls zu einer vorhandenen Leistungsurkunde ein Ergänzungsblatt angefordert werden muss. Der Betrag wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rückerstattung dieser Kosten bei nicht bestandener Prüfung nicht möglich ist.

   

Fusslaufen ohne Leine




Ablegen

Woraus besteht der Sachkundenachweis?

Teil 1 der Begleithund-Prüfung ist nur für den Hundeführer gedacht – hier muss er seine Kenntnisse über Hunde, Hundehaltung und angrenzende Sachgebiete unter Beweis stellen. In der Regel handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen.

Die Fragebögen werden sofort vor Ort ausgewertet, werden mehr als 70 % der Fragen richtig beantwortet, gilt der Teil als bestanden. Wird die Theorie nicht bestanden, kann der Hund nicht mehr vorgeführt werden, die Prüfung endet für den Hundeführer (und somit auch für den Hund).

Der Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden, ist er bestanden, kann er beliebige Prüfungen ohne weiteren Sachkundenachweis absolvieren. Die bestandene Sachkundeprüfung ist von ihm nachzuweisen.


Sitzübung

Unbefangenheitsprüfung & Unterordnungsteil (Platzteil)

Bestandteil der Unbefangenheitsprüfung ist die Überprüfung der Identität des Hundes (Überprüfen der Tätowiernummer, Chip, usw.). Hunde, die diese Unbefangenheitsprüfung nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden.

Der Hauptteil der BH Prüfung besteht im Beurteilen des Teams Mensch/Hund, und zwar auf dem Hundeplatz (Trainingsplatz). Hier wird der Gehorsam des Hundes und seine Führigkeit überprüft, allerdings beschränkt sich das Ganze auf wenige Kommandos und Aufgaben. Der Hundeführer (HF) hat mit seinem Hund folgende Fähigkeiten darzustellen: Leinenführigkeit, sowohl im Normalschritt als auch im Schnellschritt (Laufschritt), im Langsamschritt und in Winkelarbeit. Der Hund soll dabei stets freudig, aufmerksam und eng an der Seite (typischerweise links) des HF laufen. Der HF kann ein Hörzeichen nutzen (normalerweise "Fuß"), das jeweils am Beginn einer Übung gegeben wird. Bleibt der HF stehen, soll sich der Hund selbstständig neben ihn setzen. Die Leine soll während der kompletten Übungseinheit leicht durchhängend geführt werden, der Hund soll eigenständig folgen.

Zusammenfassung des Unterodnungsteil:
Das Schema wird zunächst mit Leine durchlaufen, die Gruppe bildet den Abschluss. Dann begibt sich der HF aus der Gruppe, leint seinen Hund ab und beginnt die Freifolge diesmal zuerst mit der Gruppe (die ist ja noch da), dann dem normalen Schema folgend.

Abrufen aus dem Platz

Verkehrsteil / Öffentlichkeit

Hat man bisher alles souverän geschafft, folgt der letzte Teil: der Außen- oder Verkehrsteil. Dabei soll überprüft werden, wie sich der Hund in der Öffentlichkeit – also unter realen Umweltbedingungen und normalen, stark besuchten Umgebungen verhält. Erwartet wird ein gleichgültiges Verhalten des Hundes, weder aggressiv noch ängstlich, sondern souverän gegenüber typischen Umwelt-Einflüssen. Deswegen wird der Verkehrsteil häufig an öffentlichen, stark frequentierten Orten durchgeführt, zum Beispiel am Bahnhof oder auf dem Parkplatz eines Supermarktes, aber auch in der Innenstadt oder an ein beliebtes Ausflugsziel.

Der Hund ist dabei stets angeleint, soll aber weder an der Leine zerren noch vom HF gezerrt werden. Ein extrem enges Fuss-Gehen ist nicht mehr erforderlich. Normalerweise werden auch noch diverse Übungen absolviert (z. B. ein Fahrradfahrer fährt vorbei, ein Jogger passiert, ein Kind kommt schreiend an, ein klappender Einkaufswagen wird vorbei geschoben). Dies wird je nach Umgebung und LR unterschiedlich gehandhabt. Meist gibt es noch eine "Anbinde-Übung". Der Hund wird dabei vom HF an einer bestimmten Stelle angebunden, anschließend entfernt sich der HF außer Sichtweite des Hundes. Dann passieren einige Personen mit und ohne Hund den wartenden Hund (Abstand ca. 1,5 – 2 m). Der wartende Hund soll sich dabei ebenfalls ruhig und gelassen zeigen, weder die vorübergehenden anbellen oder aggressiv reagieren, noch soll er dem HF hinterher Jaulen oder an seiner Leine zerren.



Verkehrsteil







Prüfung 2018

nächste Prüfung:
2024

Bitte beachten Sie die Platzordnung und die Trainingszeiten bei "Training".

© Hundefreunde Nürnberg-Fürth e.V.